Bedingungswerk Kleinflottentarif
Nicht versicherbare Betriebsarten:
- Eiltransporte, Kurierdienste
- Speditionen
- Flughafenzubringer
- Taxis, Personenmietwagen
- Selbstfahrervermietfahrzeuge
- Fahrschulen
- Abschleppunternehmen
Der abgebildete Kleinflottentarif (bis 15 Fzg.) findet seine Anwendung auf gewerblich genutzte Fuhrparks, die mindestens aus 3 SF-berechtigten Fahrzeugen bestehen (Pkw, Lieferwagen, Lkw, Zugmaschine oder landw. Zugmaschine). Zudem sind Anhänger, die "privat" Fahrzeuge des Geschäftsführers oder seiner Ehefrau über diesen Tarif versicherbar (wenn bereits 3 SF-berechtigte gewerblich genutzte Fzg. vorhanden sind).
Der Tarif basiert auf Stückbeiträgen, eine ggf. vorhandene Einstufung nach SF-Klasse findet keine Berücksichtigung.